Energieverlustmessung an Rauchabzügen von Aufzugschächten
Ort: St. Franziskus Hospital, Münster
Datum: 19.03.2024
1. Anlass
Aufzugschächte verfügen über gesetzlich vorgeschriebene Öffnungen in Freie, welche sich im oberen Bereich des Aufzugschachtes befindet. Die Öffnungen ermöglichen im Brandfall dem Abzug von Brandgasen (Rauch), dienen aber parallel auch der Lüftung des Aufzugschachtes. Gesetzliche und normative Regelungen hierzu finden sich in der Baugesetzgebung (Landesbauordnung) sowie in der europäischen Aufzugrichtlinie und in den harmonisierten Normen der Reihe EN81.
Durch thermische Effekte entweicht eine nicht unwesentliche Menge an Wärmeenergie (Heizenergie) durch die Permanentöffnungen.
Aufzugschächte in neuen Gebäuden müssen seit Inkrafttreten des GEG (Gebäudeenergiegesetz) mit Systemen zur kontrollierten Entrauchung und Belüftung von Aufzugschächten (sog. Aufzugschachtentrauchungen) ausgerüstet sein. Anders sieht es im vorhandenen Baubestand aus: Hier gilt grundsätzlich Bestandsschutz, d. h. derzeit wäre die Ausrüstung von Aufzugschächten mit derartigen Systemen eine freiwillige Angelegenheit. Allerdings kann es im Einzelfall aus energetischen und kostenbilanziellen Ansätzen her sehr sinnvoll sein, derartige Technik nachzurüsten.
Die Messungen sollen Aufschluss darüber geben, ob eine Nachrüstung von Schachtentrauchungen wirtschaftlich sinnvoll durchführbar ist.
2. Messaufbau
Im Falle der berichtsgegenständlichen Messungen handelt es sich um zwei Aufzugsschächte im St. Franziskus Hospital, an deren Rauchabzugsöffnungen temporär Messgeräte installiert wurden, um eine Indikation der Größenordnung des jährlichen Energieverlustes zu ermitteln. Hierzu wurde ein Anemometer (TSI VelociCalc 5725) in der jeweiligen Rauchabzugsöffnung installiert.